In Crowdfunding investieren: Registrierung, Rechtsregime und Schwellen in Deutschland
CrowdStats Redaktion
Publiziert: 22. Apr. 2026 · Aktualisiert: 5. Oktober 2026
Aktualisiert: 5. Oktober 2026
Wer in Crowdfunding investiert, durchläuft Identifizierung, Einzahlung und Anlage. Welche Dokumente, Tests und Fristen gelten, bestimmt das Rechtsregime des einzelnen Angebots. Der Ratgeber stellt Verordnung 2020/1503 und Vermögensanlagengesetz gegenüber, zeigt acht Plattformen im Onboarding und rechnet die Schwellen für 2.500 Euro durch.
Rechtsregime je Angebot nach Verordnung 2020/1503 und § 2a Vermögensanlagengesetz
Ein Plattformname legt das Regime nicht fest.
Maßgeblich ist das konkrete Investment, und je nach Angebot greifen die EU-Verordnung 2020/1503, das Vermögensanlagengesetz oder das Wertpapierrecht. Nebeneinander gestellt sind die ersten beiden Wege in dieser Tabelle.
| Merkmal | Angebot nach Verordnung 2020/1503 | Schwarmfinanzierung nach § 2a VermAnlG |
|---|---|---|
| Informationsdokument | Anlagebasisinformationsblatt je Projekt (Artikel 23) | Vermögensanlagen-Informationsblatt, höchstens drei DIN-A4-Seiten (§ 13) |
| Prüfung des Dokuments | keine vorherige Billigung durch die Aufsicht (Artikel 23 Absatz 14) | Hinterlegung bei der BaFin und Gestattung der Veröffentlichung (§ 13 Absätze 1 und 2) |
| Test für Anleger | Kenntnistest und Verlustsimulation mit 10 % des Nettovermögens für nicht erfahrene Anleger (Artikel 21) | Selbstauskunft des Anlegers zur Prüfung der Anlagegrenzen (§ 2a Absatz 3) |
| Betragsgrenze | für nicht erfahrene Anleger Warnung, Zustimmung und Verständnisnachweis über dem höheren Wert aus 1.000 Euro und 5 % des Nettovermögens (Artikel 21 Absatz 7) | 1.000 Euro ohne Selbstauskunft, höhere Grenzen mit Selbstauskunft, je Emittent |
| Frist | für nicht erfahrene Anleger grundsätzlich vier Kalendertage Bedenkzeit (Artikel 22) | 14 Tage Widerruf in Textform (§ 2d) |
| Verzeichnis | ESMA-Register | BaFin-Datenbank für Vermögensanlagen-Informationsblätter |
Ein Anlagebasisinformationsblatt und der Test nach Artikel 21 gelten also bei einem Angebot nach der Verordnung, und die Bezeichnung Crowdinvesting löst sie nicht aus. Außerdem setzt das Vermögensanlagengesetz eine Volumengrenze. Die Ausnahme setzt voraus, dass der Verkaufspreis der innerhalb von zwölf Monaten angebotenen Vermögensanlagen desselben Emittenten 6 Millionen Euro nicht übersteigt (§ 2a Absatz 1).
Für Wertpapiere kommen je nach Fall Wertpapier-Informationsblatt, Prospekt oder Basisinformationsblatt in Betracht. Welche Rechtsformen hinter Crowdinvesting stehen, erklärt der Ratgeber Crowdfunding-Arten.
Onboarding bei Mintos, PeerBerry, Bondora, Estateguru, Exporo, Companisto, GLS Crowd und Maclear
Aufgenommen sind nur Felder, die auf den geöffneten Anbieterseiten stehen. „n. g.“ bedeutet dort nicht genannt.
Eine Mindestanlage ist dabei etwas anderes als eine Mindesteinzahlung.
| Plattform | Identifizierung | Mindestbeträge | Kosten für Anleger und Steuerunterlagen |
|---|---|---|---|
| Mintos | Veriff mit Foto und Selfie, optional NFC, dazu eine Eignungs- und Angemessenheitsprüfung; Dauer n. g. | Loans im Primärmarkt ab 50 €, andere Produkte und Zweitmarkt abweichend; Banktransfer über Plaid ab 50 €, manuelle Überweisung ohne Minimum | Core Loans 0,39 % p. a., Custom Loans 0,29 % p. a., Karte 2 %, Zweitmarktverkauf 0,85 %; Tax Report |
| PeerBerry | Echtzeit-Foto von Ausweis oder Reisepass plus Selfie, Prozess bis 10 Minuten | Mindestdeposit 0,01 €, Ticket 10 € | 0 € für Service, Einzahlung und Auszahlung; Steuerbericht |
| Bondora Go & Grow | n. g. | Banküberweisung, Ticket n. g. | 1 € je Auszahlung; Steuerbericht als PDF oder Excel |
| Estateguru | n. g. | Ticket 50 € | laut Preisverzeichnis unter anderem 3 € je Auszahlung und 1 % beim Zweitmarktverkauf, weitere Gebühren im Preisverzeichnis |
| Exporo | Methode n. g. | Ticket je Projekt | keine Plattformgebühr; Jahreserträgnisaufstellung |
| Companisto | Postcoupon über die Deutsche Post, Videoident, AutoIdent oder eID über IDnow | 250 € Basis-Account, 10.000 € Angel Club | kostenlose Nutzung, erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung von 15 %, Berechnung nach der Vereinbarung des Angebots |
| GLS Crowd | je Angebot | je Emission, beim inzwischen geschlossenen Projekt Wattner SunAsset 8 waren es 5.000 € | Nutzung kostenneutral; Steuerhinweise |
| Maclear | Sumsub, Dokumente laut Maclear-Liste | 50 € Einzahlung und Primäranlage, 30 € Zweitmarkt | 0 € für Einzahlung, Primäranlage, AutoInvest und Auszahlung, 2,5 % Verkäufergebühr; Steuerbericht |
Quellen sind die Hilfeseiten von Mintos zur Verifizierung, Mintos zu Gebühren, PeerBerry zum Start, Bondora, Estateguru, Exporo, Companisto und GLS Crowd. Seiten ohne eigenes Datum tragen den Abruf vom 5. Oktober 2026.
Bei den Gebühren unterscheiden sich die deutschen Plattformen in der Konstruktion. Exporo und GLS Crowd erheben laut ihren Hilfeseiten keine Plattformgebühr für Anleger. Companisto nennt dagegen eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung von 15 %, und maßgeblich für Bemessungsgrundlage und Berechnung ist die Vereinbarung des einzelnen Angebots.
Rechenbeispiel für 2.500 Euro Anlage bei 40.000 Euro Nettovermögen
Angenommen sind 40.000 Euro Nettovermögen, ein Angebot über 2.500 Euro, 2.000 Euro durchschnittliches Monatsnettoeinkommen und 50.000 Euro freies Vermögen in Bankguthaben und Finanzinstrumenten. Jede Schwelle wird darauf angewendet.
| Maßstab | Rechnung | Ergebnis | Folge für 2.500 Euro |
|---|---|---|---|
| Warnschwelle, Artikel 21 Absatz 7 | 5 % von 40.000 € = 2.000 €, höher als 1.000 € | 2.000 € | Warnung, Zustimmung und Verständnisnachweis |
| Verlustsimulation, Artikel 21 Absatz 5 | 10 % von 40.000 € | 4.000 € | Rechengröße der Simulation ohne Investitionslimit |
| § 2a Absatz 3 ohne Selbstauskunft | feste Grenze | 1.000 € | 2.500 € liegen darüber |
| § 2a Absatz 3 Nummer 2 | 50.000 € freies Vermögen gegen 100.000 € Voraussetzung | nicht erfüllt | 10.000-Euro-Grenze entfällt |
| § 2a Absatz 3 Nummer 3 | 2 × 2.000 € Monatsnetto, höchstens 25.000 € | 4.000 € | 2.500 € liegen mit Selbstauskunft innerhalb der Grenze |
Davon unberührt bleiben die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des Angebots.
Gerechnet wurde für einen Emittenten, denn die Grenzen des § 2a beziehen sich auf jeden Emittenten einzeln.
Plattformprüfung im ESMA-Register, in der BaFin-Unternehmenssuche und in der VIB-Datenbank
Alle vier Schritte wurden am 5. Oktober 2026 live geprüft.
Zuerst übernehmen Anleger den Rechtsträger aus dem aktuellen Impressum, denn Markenname, Vermittler und Emittent können verschieden sein.
Im ESMA-Register öffnen Anleger die Liste der Entitäten nach der Verordnung 2020/1503. Dort wählen sie bei „Entity type“ den Eintrag „European Crowdfunding Service Provider“, tragen unter „Entity name“ den Rechtsträger ein und klicken auf „SEARCH“. Status, Herkunfts- und Aufnahmestaat und die Genehmigungen werden mit dem Angebot verglichen.
Zuletzt aktualisiert wurde das Register am 5. Oktober 2026 um 02:29 Uhr. Beim Test mit dem Markennamen Exporo meldete es „No data found“, während die BaFin Exporo Invest GmbH als Schwarmfinanzierungsdienstleister führt. Ein leerer Treffer beweist also keine fehlende Zulassung, denn ESMA weist selbst auf eine noch unvollständige Datenübernahme hin.
Ergänzend zeigt die BaFin-Unternehmenssuche zum Rechtsträger einzelne Erlaubnisse samt Enddatum. Der Test lieferte für Exporo Invest GmbH eine Erlaubnis zur Kreditvermittlung und Platzierung nach SFVO seit dem 5. Dezember 2023, Datenstand 4. Oktober 2026.
In der BaFin-Datenbank für Vermögensanlagen lassen sich Emittent, Anbieter und Internet-Dienstleistungsplattform suchen. Anleger öffnen den Treffer und gleichen Art des Dokuments, Datum und Emittent mit dem Angebot ab. Zu Exporo als Plattform nennt die Suche 219 Dokumenteinträge der Exporo AG, darunter Vermögensanlagen-Informationsblätter. Diese Datenbank deckt den Weg der Vermögensanlagen ab.
Für Wertpapiere gilt dagegen ein anderer Weg.
Diversifikation im Informationsblatt, bei Stiftung Warentest und bei Companisto
Zu höchstens 10 % des Nettovermögens in Crowdfunding rät das Anlagebasisinformationsblatt (Artikel 23 Absatz 6 Buchstabe c). Eine gesetzliche Obergrenze enthält die Vorschrift dazu nicht. Stiftung Warentest fordert dagegen in ihrem Crowdfunding-Ratgeber lediglich Geld, auf das Anleger verzichten können. Companisto empfiehlt breite Streuung ohne Zahl.
Eine Zahl wie 10 bis 20 Projekte belegt keine dieser Quellen. Deshalb stehen die Aussagen nebeneinander, und jede beantwortet eine andere Frage: wie viel Vermögen, welches Geld und wie breit.
Maclear für Anleger in Deutschland mit Anmeldung, Mindestbeträgen und Gebühren
CrowdStats arbeitet mit Maclear in einer bezahlten Kooperation zusammen. Die Offenlegung steht in der Methodik.
Deutschland gehört zu den Ländern, aus denen Anleger sich registrieren können. Das Alter liegt laut Maclear-Länderliste zwischen 18 und 85 Jahren.
Verifiziert wird über Sumsub. Als Ausweis gilt ein gültiger Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel, dessen Ablauf mehr als einen Monat entfernt liegt. Dazu kommt ein Adressnachweis der letzten drei Monate, etwa eine Strom- oder Telefonrechnung oder ein Kontoauszug (Maclear-Dokumentenliste, 3. August 2026).
Das Mindestinvestment beträgt 50 Euro im Primärmarkt, im Zweitmarkt dagegen 30 Euro.
Ein Mindestguthaben auf dem Konto schreibt Maclear nicht vor (Maclear, 3. August 2026).
Einzahlung, Primärinvestition, AutoInvest und Auszahlung kosten laut Gebührenseite nichts, der Verkauf im Zweitmarkt kostet 2,5 % des Betrags und trifft nur den Verkäufer.
AutoInvest erlaubt bis zu zehn Strategien mit Filtern für Zinssatz, Laufzeit, Risikoklasse, Land und Projekttyp, mit mindestens 50 Euro je Investition (Maclear AutoInvest, 3. August 2026). Auszahlungen bearbeitet Maclear aus dem verfügbaren Guthaben ab 50 Euro in der Regel binnen ein bis zwei Geschäftstagen. Danach braucht die Banküberweisung laut Anbieter üblicherweise einen weiteren Geschäftstag (Maclear, 3. August 2026).
Häufige Fragen zum Investieren in Crowdfunding
Wie viel Geld braucht man für den Einstieg ins Crowdfunding?
Einen allgemeinen Mindestbetrag gibt es nicht, jede Plattform legt ihr Ticket selbst fest. Mindestanlage und Mindesteinzahlung unterscheiden sich dabei. PeerBerry nennt 0,01 Euro als Mindestdeposit und 10 Euro je Kredit. Companisto verlangt für den Basis-Account 250 Euro und für den Angel Club 10.000 Euro. Bei GLS Crowd legt jede Emission den Betrag fest. Beim inzwischen geschlossenen Projekt Wattner SunAsset 8 betrug die Mindestanlage 5.000 Euro, aktuelle Mindestbeträge und Identifizierungsverfahren stehen im jeweiligen Angebot.
Wie lange dauert die Identifizierung bei einer Crowdfunding-Plattform?
PeerBerry beschreibt einen Prozess von bis zu zehn Minuten mit Foto und Selfie. Bei Companisto laufen Videoident, AutoIdent und eID über IDnow, die laut Companisto rund um die Uhr verfügbar sind, und eine Prüfungsdauer steht dort nicht. Mintos und Maclear nennen auf den geöffneten Seiten keine feste Dauer.
Muss ich vor einer Crowdfunding-Anlage einen Test ablegen?
Ja, sofern ein Angebot unter die Verordnung 2020/1503 fällt und der Anleger nicht als erfahren gilt. Dann fragt die Plattform Erfahrung, Ziele, Finanzlage und Risikoverständnis ab. Die Selbstauskunft nach § 2a VermAnlG dient der Prüfung der dortigen Anlagegrenzen. Sie ersetzt keinen Test nach einem anderen Rechtsregime. Mintos beschreibt seine Eignungs- und Angemessenheitsprüfung als Prüfung nach MiFID II.
Kann ich eine Crowdfunding-Anlage widerrufen?
Die Frist richtet sich nach dem Regime.
Nicht erfahrene Anleger nehmen ein Angebot nach der Verordnung innerhalb von vier Kalendertagen ohne Begründung zurück, gerechnet ab Abgabe des Angebots oder der Interessenbekundung. Bei Vermögensanlagen unter den Befreiungen nach §§ 2a bis 2c VermAnlG besteht nach § 2d grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das in Textform zu erklären ist. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor dem vorgeschriebenen Hinweis. Das Recht erlischt spätestens zwölf Monate nach Vertragsschluss.
Welches Informationsdokument muss ich vor einer Crowdfunding-Anlage lesen?
Je nach Regime unterscheidet sich das Dokument.
Bei Vermögensanlagen nach § 2a steht auf Seite eins des Informationsblatts die Warnung vor dem vollständigen Verlust. Frei zugänglich sein muss das Blatt auf der Plattform und auf der Website des Anbieters (§ 13a Absatz 2). Vor der Veröffentlichung hinterlegt der Anbieter es bei der BaFin, und die BaFin gestattet die Veröffentlichung (§ 13). Ein Anlagebasisinformationsblatt nach der Verordnung billigt die Aufsicht vorab nicht.
Kostet die Nutzung einer Crowdfunding-Plattform für Anleger Gebühren?
Bei Exporo und GLS Crowd entstehen laut Hilfeseite keine Plattformgebühren, bei PeerBerry sind Service, Ein- und Auszahlung kostenlos. Mintos berechnet je nach Produkt jährliche Gebühren, Maclear eine Verkäufergebühr im Zweitmarkt. Bei Companisto nennt die FAQ eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung von 15 %, deren Bemessungsgrundlage der Vertrag des jeweiligen Angebots regelt.