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Research Note

Crowdfunding-Arten in Deutschland: Rechtsformen, Regeln und Plattformen

CrowdStats Redaktion

Publiziert: 22. Apr. 2026 · Aktualisiert: 5. Oktober 2026

Aktualisiert: 5. Oktober 2026

Crowdfunding teilt sich in Spenden, Prämien, Kredite und Beteiligungen. Die EU-Verordnung 2020/1503 gilt seit dem 10. November 2021 für kredit- und investitionsbasierte Unternehmensfinanzierung. Der crowdinvest.de-Monitor erfasst 3.366 deutsche Crowdinvestment-Runden mit einem kumulierten Volumen von rund 1,93 Milliarden Euro (Abruf 3. Oktober 2026).

Vier Crowdfunding-Arten und der Geltungsbereich der EU-Verordnung 2020/1503

Die Verordnung erfasst kredit- und investitionsbasierte Schwarmfinanzierungsdienste für Unternehmen (ESMA). Reine Prämien- und Spendenmodelle gehören nicht zu diesen beiden Diensten (ESMA-Marktbericht, Dezember 2025). Andere Vorschriften können dort dennoch gelten.

Grundsätzlich gilt sie bis 5 Millionen Euro je Projektträger über zwölf Monate. Für bestehende nationale Anbieter lief die Übergangsfrist bis zum 10. November 2023 (Delegierte Verordnung 2022/1988). Deutsche Anbieter lässt die BaFin zu. Anbieter mit EU-Pass beaufsichtigt dagegen vor allem ihre Heimatbehörde.

Art Was Geldgeber erhalten Regelwerk
Spende Keine Rendite und keine Rückzahlung außerhalb der Verordnung, allgemeine Vorschriften
Prämie (Reward) Ein Dankeschön, vertraglich teils Kauf- oder Dienstvertrag außerhalb der Verordnung
Kredit (Lending) Zins und Rückzahlung eines Darlehens Verordnung 2020/1503 bei Unternehmensfinanzierung
Beteiligung (Equity) Gesellschaftsanteile oder beteiligungsähnliche Rechte Verordnung oder Vermögensanlagengesetz, je nach Angebot
Zusätzlich: Vermögensanlage nach deutschem Recht Nachrangdarlehen, Genussrecht, stille Beteiligung Vermögensanlagengesetz mit Informationsblatt

Nachrangdarlehen, Genussrecht, stille Beteiligung und Anleihe als Rechtsformen

Crowdinvesting kann Darlehen, Genussrechte oder stille Beteiligungen vermitteln. Sie zählen zu den Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG. Wertpapiere im Sinne des Wertpapierprospektrechts nimmt die Vorschrift ausdrücklich aus, das betrifft als Wertpapiere ausgestaltete Anleihen. Gesellschaftsanteile richten sich nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht. Ein Marketingetikett begründet daher keine Gesellschafterstellung. Der Vertrag legt fest, was Anleger halten und wann sie Geld verlieren.

Form Was der Anleger hält Typischer Verlustpfad Rechtsgrundlage
Einfaches Darlehen Zins- und Rückzahlungsforderung Schuldner zahlt nicht, Sicherheiten reichen nicht § 488 BGB
Qualifiziertes Nachrangdarlehen Forderung mit Rangrücktritt Durchsetzung kann vertraglich gesperrt sein, nachrangige Quote in der Insolvenz § 1 VermAnlG, § 39 InsO
Partiarisches Darlehen Darlehensforderung mit gewinnabhängiger Vergütung Rückzahlung fällt aus oder der Gewinn bleibt klein § 1 VermAnlG
Genussrecht Vertragliches Vermögensrecht, oft mit Gewinn- und Verlustbeteiligung Verlustteilnahme, Nachrang oder Ausfall nach den Bedingungen § 1 VermAnlG
Stille Beteiligung Vermögenseinlage in das Handelsgewerbe eines anderen Einlage nimmt nach Vertrag am Verlust teil §§ 230, 231 HGB
Anleihe Verbriefter Anspruch gegen den Emittenten Emittent fällt aus, Rang und Sicherheiten nach Bedingungen § 793 BGB
Gesellschaftsanteil Mitgliedschafts- und Gewinnrecht Unternehmenswert sinkt, Eigenkapital steht hinter den Gläubigern § 15 GmbHG

Ein vertraglich nachrangiger Darlehensanspruch wird in der Insolvenz erst nach den vorrangigen Forderungen bedient. GmbH-Anteile lassen sich nur in notarieller Form abtreten.

Pflichtinformationen und Anlagegrenzen nach Verordnung und Vermögensanlagengesetz

Für Projekte unter der EU-Verordnung sieht Artikel 23 ein Anlagebasisinformationsblatt vor. Das Dokument heißt im Gesetz „key investment information sheet“. Nicht erfahrene Anleger durchlaufen nach Artikel 21 einen Kenntnistest und eine Simulation der Verlusttragfähigkeit mit 10 % des Nettovermögens als Maßstab. Wer pro Angebot mehr als den höheren Betrag aus 1.000 Euro oder 5 % des Nettovermögens anlegt, bestätigt zusätzlich Risikohinweis, Einwilligung und Verständnis.

Nach Artikel 22 kann ein nicht erfahrener Anleger sein Investitionsangebot oder seine Interessenbekundung innerhalb von vier Kalendertagen ohne Begründung zurücknehmen.

Deutsche Vermögensanlagen unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Dort gilt ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (§ 13 VermAnlG). Auch bei Prospektbefreiung ist das Blatt vorzuhalten. § 2a VermAnlG befreit bestimmte Vermögensanlagen bis 6 Millionen Euro je Emittent in zwölf Monaten vom Prospekt. Dabei knüpft die Befreiung an Onlinevermittlung und Anlagegrenzen je Anleger und Emittent. Ohne Selbstauskunft des Anlegers liegt die Grenze bei 1.000 Euro. Mit Selbstauskunft sind bis 10.000 Euro möglich, wenn der Anleger mindestens 100.000 Euro freies Vermögen in Bankguthaben und Finanzinstrumenten hat. Alternativ gilt das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, höchstens 25.000 Euro. Die Anlagegrenzen gelten allerdings nicht für Kapitalgesellschaften und die in § 2a Absatz 3 VermAnlG näher bezeichneten GmbH & Co. KG.

Plattformen für Spenden, Prämien, Kredite und Beteiligungen in Deutschland

Hinter einer Marke stehen oft verschiedene Rechtsträger. Die Marke Exporo umfasst zum Beispiel mehrere Gesellschaften. Die Exporo AG nennt eine Erlaubnis nach § 34c GewO, die Exporo Invest GmbH eine Erlaubnis als Anbieter von Schwarmfinanzierungsdiensten (Exporo-Impressum, Abruf 3. Oktober 2026). Aus dem Markennamen lässt sich daher keine Zulassung ableiten.

Plattform Art Rechtsträger und Angabe laut eigenem Impressum
Startnext Prämie Startnext GmbH, Dresden, HRB 29328
betterplace.org Spende betterplace.org gGmbH, Berlin, HRB 266367 B
Exporo Kredit, Wertpapiervermittlung Exporo Invest GmbH mit Erlaubnis als Schwarmfinanzierungsdienstleister für Kredit- und Wertpapiervermittlung
Companisto Beteiligung Companisto GmbH mit Erlaubnis nach § 34f GewO, Register-Nr. D-F-107-R98V-66
Companisto Wertpapiere Companisto Wertpapier GmbH, gebundener Vermittler der Effecta GmbH, Registernummer 80164077

Startnext beschreibt eine Unterstützung mit Dankeschön als möglichen Kauf- oder Dienstvertrag zwischen Projektstarter und Unterstützer (Startnext-Bedingungen).

Die betterplace-Plattform ermöglicht gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Deutschland, Spenden für Projekte zu sammeln (betterplace, 30. Juni 2026).

Das ESMA-Register führt die europäischen Anbieter von Schwarmfinanzierungsdiensten (ESMA-Register). Dort prüfen Anleger den genauen Rechtsträger, denn mehrere Gesellschaften können unter einer Marke auftreten.

Marktgröße deutscher Crowdinvestments nach Segment

Der crowdinvest.de-Monitor nennt in der Kopfzeile den Stand 30. September 2026. Er weist die Summen kumuliert aus und liefert deshalb kein Jahresvolumen für 2026. Spenden, Prämien und private P2P-Kredite erfasst er nicht.

Segment Volumen in Mio. Euro Anteil
Immobilien 1.288,2 66,7 %
Unternehmen 568,2 29,4 %
Energie 57,5 3,0 %
Sonstiges 16,7 0,9 %
Summe der Segmente 1.930,6 100,0 %

Alle Anteile beziehen sich auf die gerundete Segmentsumme (crowdinvest.de, Abruf 3. Oktober 2026).

Insolvenzen und Verluste bei deutschen Crowdinvestments 2026

Stiftung Warentest wertete 2.760 Vermögensanlagen aus, die zwischen 2015 und 2022 zur Crowdfunding-Vermittlung bei der BaFin dokumentiert wurden. Bei 17 großen Betreibergruppen lief fast jedes dritte Funding nicht planmäßig (Stiftung Warentest, 2. Oktober 2026).

Die Bojti Crowd Eins GmbH, früher Rendity GmbH, erhielt am 14. September 2026 ein Wiener Konkursverfahren. Am 11. September 2026 wurde die Rendity Deutschland GmbH gelöscht.

Laut Stiftung Warentest wurde die Bergfürst AG zum 1. Oktober 2026 aufgelöst. Nach demselben Bericht laufen bestehende Fundings während der Abwicklung weiter.

Häufige Fragen zu Crowdfunding-Arten in Deutschland

Welche Crowdfunding-Art fällt unter die EU-Crowdfunding-Verordnung?

Kredit- und investitionsbasierte Unternehmensfinanzierung.

Reine Spenden- und Prämienkampagnen gehören nach ESMA nicht dazu. Die Verordnung gilt seit dem 10. November 2021 und grundsätzlich bis 5 Millionen Euro je Projektträger in zwölf Monaten.

Was unterscheidet ein Nachrangdarlehen von einem Genussrecht?

Das Nachrangdarlehen bleibt eine Darlehensforderung, die nach § 39 InsO erst hinter vorrangigen Forderungen bedient wird. Ein Genussrecht ist ein vertragliches Vermögensrecht, dessen Erfolgsbeteiligung und Verlustteilnahme aus den Bedingungen folgen. Beide nennt § 1 Abs. 2 VermAnlG als Vermögensanlagen.

Ist Startnext eine Investmentplattform?

Nein, Startnext vermittelt Prämien- und Spendenkampagnen.

Diese Modelle gehören nach ESMA nicht zu den beiden Diensten der Verordnung. Unterstützer erhalten ein Dankeschön statt einer Rendite. Welche Rechte sie genau haben, regeln die Kampagnenbedingungen.

Wie prüfe ich die Zulassung einer Crowdinvesting-Plattform?

Zuerst den Rechtsträger im Impressum notieren, dann im ESMA-Register nach diesem Namen suchen. Bei Angeboten nach Vermögensanlagengesetz nennt das Impressum oft eine Erlaubnis nach § 34f GewO, wie bei der Companisto GmbH. Mehrere Gesellschaften unter einer Marke tragen jeweils eigene Erlaubnisse.

Bis zu welchem Betrag darf ich bei einer Crowdinvesting-Kampagne investieren?

Unter der EU-Verordnung verlangt die Plattform von nicht erfahrenen Anlegern oberhalb des höheren Betrags aus 1.000 Euro oder 5 % des Nettovermögens zusätzliche Bestätigungen. Bei Angeboten mit § 2a VermAnlG gelten je Anleger und Emittent ohne Selbstauskunft 1.000 Euro. Mit Selbstauskunft sind es bis 10.000 Euro bei mindestens 100.000 Euro freiem Vermögen, alternativ das Doppelte des durchschnittlichen Monatsnettos, höchstens 25.000 Euro.